Lieferantensorgfaltspflichtgesetz

 

Grundsatzerklärung – Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft

Wir die Werkstätten Karthaus bekennen uns zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung.

Wir erwarten das gleiche Verhalten von allen unseren Lieferanten. Auch bei unseren Mitarbeiter:innen setzten wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden. Deswegen müssen auch alle unsere Mitarbeiter:innen diese Grundsätze einhalten.

Weiter sind wir bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln und unsere Produkte und Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und fordern unsere Lieferanten auf, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen.

Für eine Zusammenarbeit gelten nachstehende Regelungen für einen gemeinsamen Verhaltenskodex. Diese Vereinbarung gilt als Grundlage für alle zukünftigen Lieferungen. Die Vertragspartner (Werkstätten Karthaus und Unternehmen / Lieferant) verpflichten sich, die Grundsätze und die Anforderungen des Verhaltenskodex zu erfüllen und sich darum zu bemühen ihre Unterauftragnehmer vertraglich zur Einhaltung der in diesem Dokument aufgeführten Standards und Regelungen zu verpflichten. Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung beider Vertragspartner in Kraft.

Der Verhaltenskodex stützt sich auf nationale Gesetze und Vorschriften wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie internationale Übereinkommen wie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, die Leitlinien der Vereinten Nationen ,,Wirtschaft und Menschenrechte“, die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie den Global Compact der Vereinten Nationen.

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